Betreuungssachen mit grenzüberschreitendem Bezug International

Für die Vertragsstaaten gelten mit dem Übereinkommen einheitliche Bestimmungen darüber, welche Gerichte in grenzüberschreitenden Fällen für Betreuungssachen zuständig sind und welches nationale Recht hierbei Anwendung findet. 


Auslandssituation des Betreuungsrechts:

Das Amtsgericht Schöneberg ist weiterhin zuständig in Betreuungs- und Unterbringungssachen bei volljährigen Betreuungsbedürftigen oder Pfleglingen , die im Ausland leben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die der Fürsorge durch ein deutsches Gericht bedürfen.